Welche Regeln bestehen für die Einreise aus NICHT in Anlage A genannten sonstigen Staaten?
Grundsätzlich ist die Einreise aus sonstigen, nicht oben genannten, Staaten untersagt. Für dieses Einreiseverbot gibt es Ausnahmen.
Eine Einreise aus sonstigen Staaten ist für folgende Personengruppen lt. § 5 Abs. 4 mit einer verpflichtenden zehntägigen (Heim-) Quarantäne mit der frühesten Beendigungsmöglichkeit am fünften Tag durch einen PCR- oder Antigen-Test möglich (d.h. ab dem 5. Tag nach der Einreise, wobei der Tag der Einreise „Tag null“ darstellt):
• österreichische StaatsbürgerInnen, EU-/EWR-BürgerInnen und Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben
Ich lebe und arbeite im Ausland. Darf ich zum Schifahren nach Österreich kommen?
Eine Einreise zum Schifahren – ohne Quarantäne – ist nur aus Ländern der Anlage A zulässig. Gilt eine Einreise durch eine Ausnahmeregel als möglich, kann selbstverständlich der Tag auch mit Sportausübung genutzt werden.
Es ist jedoch zu beachten, dass Hotellerie und Beherbergungsbetriebe derzeit nicht zu Freizeitzwecken genutzt werden dürfen. Auch die Gastronomie ist geschlossen.
Dit komt uit jouw link. Voor Nederlanders dus eerst quarantaine, na 5 dagen test, en dan skiën. Ik zie in dat hele document niets over skibeperkingen voor buitenlanders. Sterker nog: er staat expliciet dat bijvoorbeeld Grenzgänger de dag ook met sportuitoefening mogen vullen.
bericht aangepast door El-Andres op 16 dec 2020 20:11